Um dem IBK Währing beizutreten, fülle bitte untenstehende Beitrittserklärung aus, unterschreibe sie und schicke die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an vorstand@ibkw.at.

Beitrittszeitpunkt

Das Beitragsjahr des IBK Währing beginnt am 1. September und geht bis 31. August des Folgejahres. Es sind grundsätzlich zwei Arten der Mitgliedschaft vorgesehen:

  • Ganzjahresmitgliedschaft: Die Mitgliedschaft gilt für ein Jahr, also von 1. September bis 31. August des Folgejahres. Der gesamte Jahresbeitrag ist am 1. September fällig.
  • Halbjahresmitgliedschaft: Die Mitgliedschaft gilt entweder von 1. September bis 28. Februar des Folgejahres, oder von 1. März bis 31. August. Der gesamte Halbjahresbeitrag ist am 1. September bzw. am 1. März fällig.
 

Es ist bei beiden Arten der Mitgliedschaft möglich, im laufenden Beitragsjahr bzw. Beitragshalbjahr beizutreten. In diesem Fall wird für jeden begonnenen Monat 1/12 des Jahresbeitrags bzw. 1/6 des Halbjahresbeitrags verrechnet. Tritt man beispelsweise am 10. Oktober bei und entscheidet man sich für eine Ganzjahresmitgliedschaft, bezahlt man für 11 volle Monate, die Mitgliedschaft endet aber auch am 31. August des Folgejahres, nicht am 10. September. Auch bei unterjährigem Beitritt ist der gesamte Mitgliedsbeitrag am Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten.

 

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit:

 
  • 80 Euro für eine Ganzjahresmitgliedschaft, bzw.
  • 45 Euro für eine Halbjahresmitgliedschaft.
 

In begründeten Fällen ist eine teilweise Befreiung vom Mitgliedsbeitrag möglich, z.B. bei einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt. Wende dich dafür an vorstand@ibkw.at.

 
 
 
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